Hüttenordnung

Hüttenordnung der Dietenheimer Hütte

Der Hüttenbetrieb setzt für jeden Besucher die Bereitschaft zur Einhaltung voraus. Deshalb ist für alle Besucher die nachfolgende Hüttenordnung allgemein verbindlich.

§1 Hausrecht

Der Hüttenwart des Skiclub Dietenheim e.V. oder der Verantwortliche der jeweiligen Gruppe übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hüttenordnung kann ein befristetes oder dauerhaftes Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und zwar

  1. durch den Hüttenwart oder
  2. durch den Vorstand.

§2 Haftung

Der Skiclub Dietenheim e.V. haftet nicht für persönliche Gegenstände, wie Kleidung, Rucksäcke, Wintersportgeräte usw. auch für den Inhalt von Schränken usw., kann nicht gehaftet werden. Gleichzeitig übernimmt der Skiclub Dietenheim e.V. keine Haftung für Schäden etc. auf dem Weg zu, vor oder in der Hütte.

§3 Allgemeines

  1. Die Hütte ist für 20 Personen ausgelegt.
  2. Der Weg zur Hütte darf nicht mit Motorrädern bzw. Autos befahren werden.
  3. Hunde und sonstige Tiere sind auf der Hütte verboten.
  4. Für die Hütte besteht eine Eigenwasserversorgung, der Verpächter übernimmt keine Gewähr für die Reinheit und Ergiebigkeit des Wassers. Die jeweiligen Mieter und Besucher der Hütte sind verpflichtet, dass der Weidebetrieb in den Sommermonaten in keinster Weise gestört wird. Während der Weidesaison wird es dem Weidehirten gestattet, Tränkebecken und Tröge an die Eigenwasserversorgung anzuschließen. Die Tröge sind peinlichst sauber zu halten (keine Waschtröge). Die Versorgung der Tiere hat absoluten Vorrang. Die Weisungen des Hirtens sind zu befolgen.

§4 Eintreffen auf der Hütte

  1. Der Hüttenschlüssel kann ca. 1 Woche vor dem Termin beim Hüttenwart oder beim Vorstand angefordert werden. Beim Eintreffen auf der Hütte ist der Hauptschalter, welcher sich im Stromkasten im Vorraum befindet, auf „Ein“ zu schalten und den Zählerstand im Strombuch einzutragen.
  2. Die Hütte darf nur in Turnschuhen oder Haus-Hüttenschuhen betreten werden. Skischuhe oder Bergschuhe müssen im Vorraum ausgezogen werden.
  3. Getränke sind auf der Hütte ausreichend und zu vernünftigen Preisen vorhanden. Der jeweilige Bestand ist auf den Kühlschränken angeschrieben und kann kontrolliert werden. Es dürfen keine Getränke mitgebracht werden (außer Sekt und Schnaps).

§5 Auf der Hütte

  1. Rauchen ist in der gesamten Hütte untersagt. Eine Ausnahmereglung ist nur für den Aufenthaltsraum zulässig und kann nur vom Hüttenwart bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe in eigener Verantwortung getroffen werden. Offenes Feuer ist in der gesamten Hütte und außerhalb der Hütte verboten.
  2. Die Getränke befinden sich in den Kühlschränken in der Küche. Getränkezettel sind in der Küche ausgehängt. Die Abrechnung durch den Hüttenwart erfolgt nach dem Kühlschrankverbrauch bzw. Bestand.
  3. In den Schlafräumen im oberen Stockwerk ist absolute Ruhe und Ordnung zu halten. Es ist ratsam Leintuch-Überzug oder einen Schlafsack mitzubringen, Decken sind vorhanden.

§6 Verlassen der Hütte

  1. Bei der Abreise sind die Schlafräume zu säubern und zu saugen. Decken und Kissen sind ordentlich aufzubereiten. Toiletten, Waschräume, Küche, Aufenthaltsraum sowie Vorraum sind nass herauszuputzen.
  2. Die Fensterläden sind zu schließen und von innen zu verriegeln. Die Türe zum Stall ist abzuschließen und der Hauptschalter im Stromkasten auf „Aus“ zu stellen.
  3. Die Hütte ist am Abreisetag bis 11 Uhr zu verlassen. Die Abnahme wird i.d.R. durch ein Vorstandsmitglied oder eine vom Vorstand bestellte Person durchgeführt.

Diese Neufassung der Hüttenordnung wurde vom Vorstand des Skiclub Dietenheim e.V. am 27.03.2015 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.